Rechtsprechung
VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FeV § 11 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 4, Nr. 5, § 20 Abs. 1 S. 1, § 22 Abs. 2; VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; GKG § 53 Abs. 2 Nr. 1
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer einstweiligen Anordnung im Fahrerlaubnisrecht Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis während des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 05.07.2017 - RO 8 E 17.983
- VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437
Papierfundstellen
- NZV 2017, 590
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962
Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrt
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437
Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11;… B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18;… s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, § 20 FeV Rn. 6). - VGH Bayern, 11.12.2014 - 11 CE 14.2358
Inlandsungültigkeit einer durch Umtausch erworbenen ungarischen Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437
Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (…vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18;… s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, § 20 FeV Rn. 6). - VGH Bayern, 10.06.2014 - 11 C 14.218
Untätigkeitsklage; zureichender Grund; strafrechtliches Revisionsverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437
Abgesehen davon, dass § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG der Fahrerlaubnisbehörde nur in einem Entziehungsverfahren, nicht aber in einem Erteilungsverfahren untersagt, den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist, zu berücksichtigen, solange gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 des Strafgesetzbuchs in Betracht kommt, entspricht es vielmehr dem auf das Erteilungsverfahren übertragbaren Grundgedanken dieser Vorschrift, einander widersprechende Entscheidungen der Strafgerichte und der Fahrerlaubnisbehörden zu vermeiden (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2014 - 11 C 14.218 - juris Rn. 15;… OVG NW, B.v. 29.1.2014 - 16 B 1426/13 - juris Rn. 4-7;… Zwerger in Haus/Zwerger, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 3, 3. Auflage 2017, S. 314). - BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13
Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437
Eine Vorwegnahme der Hauptsache kommt allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, wenn das Abwarten der Hauptsacheentscheidung für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - NVwZ-RR 2014, 558 Rn. 5 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - 16 B 1426/13
Zweifel an der Kraftfahreignung eines Bewerbers bei Neuerteilung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437
Abgesehen davon, dass § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG der Fahrerlaubnisbehörde nur in einem Entziehungsverfahren, nicht aber in einem Erteilungsverfahren untersagt, den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist, zu berücksichtigen, solange gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 des Strafgesetzbuchs in Betracht kommt, entspricht es vielmehr dem auf das Erteilungsverfahren übertragbaren Grundgedanken dieser Vorschrift, einander widersprechende Entscheidungen der Strafgerichte und der Fahrerlaubnisbehörden zu vermeiden (…vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2014 - 11 C 14.218 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 29.1.2014 - 16 B 1426/13 - juris Rn. 4-7;… Zwerger in Haus/Zwerger, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 3, 3. Auflage 2017, S. 314).
- VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 7 K 21.2287
Fahrerlaubnis, Untersagung, Fahreignung, Bescheid, Gefahrenabwehr, …
Selbst wenn man jedoch mit Blick auf die Übertragbarkeit des Rechtsgedankens der Vorschrift (der Vermeidung einander widersprechender Entscheidungen der Strafgerichte und der Fahrerlaubnisbehörden zum selben Sachverhalt; vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 11 CE 17.1437 - juris Rn. 15) die Auffassung vertritt, dass § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG auf die vorliegend inmitten stehende Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge analoge Anwendung findet, führt dies vorliegend zu keinem für den Kläger günstigen Ergebnis. - VG Bayreuth, 25.09.2018 - B 1 E 18.945
Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt
Dieser strenge Maßstab gilt im Fahrerlaubnisrecht auch angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene ungeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 11 CE 17.1437 - juris). - VG Lüneburg, 06.04.2018 - 1 B 90/17
Anordnungsgrund; Arzneimittelmissbrauch; Fahrerlaubnis; Neuerteilung …
Dieser strenge Maßstab gilt im Fahrerlaubnisrecht auch angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene ungeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 17.8.2017 - 11 CE 17.1437 -, juris Rn. 10). - VG Augsburg, 29.10.2021 - Au 7 E 21.1759
Erteilung einer Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung
Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet oder nicht befähigt ist (BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 11 CE 17.1437 - juris Rn. 10 m.w.N.).