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   VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437   

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https://dejure.org/2017,32201
VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437 (https://dejure.org/2017,32201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.08.2017 - 11 CE 17.1437 (https://dejure.org/2017,32201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. August 2017 - 11 CE 17.1437 (https://dejure.org/2017,32201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer einstweiligen Anordnung im Fahrerlaubnisrecht Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis während des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 590
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437
    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, § 20 FeV Rn. 6).
  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 11 CE 14.2358

    Inlandsungültigkeit einer durch Umtausch erworbenen ungarischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437
    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, § 20 FeV Rn. 6).
  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 11 C 14.218

    Untätigkeitsklage; zureichender Grund; strafrechtliches Revisionsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437
    Abgesehen davon, dass § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG der Fahrerlaubnisbehörde nur in einem Entziehungsverfahren, nicht aber in einem Erteilungsverfahren untersagt, den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist, zu berücksichtigen, solange gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 des Strafgesetzbuchs in Betracht kommt, entspricht es vielmehr dem auf das Erteilungsverfahren übertragbaren Grundgedanken dieser Vorschrift, einander widersprechende Entscheidungen der Strafgerichte und der Fahrerlaubnisbehörden zu vermeiden (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2014 - 11 C 14.218 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 29.1.2014 - 16 B 1426/13 - juris Rn. 4-7; Zwerger in Haus/Zwerger, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 3, 3. Auflage 2017, S. 314).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache kommt allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, wenn das Abwarten der Hauptsacheentscheidung für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - NVwZ-RR 2014, 558 Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - 16 B 1426/13

    Zweifel an der Kraftfahreignung eines Bewerbers bei Neuerteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437
    Abgesehen davon, dass § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG der Fahrerlaubnisbehörde nur in einem Entziehungsverfahren, nicht aber in einem Erteilungsverfahren untersagt, den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist, zu berücksichtigen, solange gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 des Strafgesetzbuchs in Betracht kommt, entspricht es vielmehr dem auf das Erteilungsverfahren übertragbaren Grundgedanken dieser Vorschrift, einander widersprechende Entscheidungen der Strafgerichte und der Fahrerlaubnisbehörden zu vermeiden (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2014 - 11 C 14.218 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 29.1.2014 - 16 B 1426/13 - juris Rn. 4-7; Zwerger in Haus/Zwerger, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 3, 3. Auflage 2017, S. 314).
  • VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 7 K 21.2287

    Fahrerlaubnis, Untersagung, Fahreignung, Bescheid, Gefahrenabwehr,

    Selbst wenn man jedoch mit Blick auf die Übertragbarkeit des Rechtsgedankens der Vorschrift (der Vermeidung einander widersprechender Entscheidungen der Strafgerichte und der Fahrerlaubnisbehörden zum selben Sachverhalt; vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 11 CE 17.1437 - juris Rn. 15) die Auffassung vertritt, dass § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG auf die vorliegend inmitten stehende Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge analoge Anwendung findet, führt dies vorliegend zu keinem für den Kläger günstigen Ergebnis.
  • VG Bayreuth, 25.09.2018 - B 1 E 18.945

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt

    Dieser strenge Maßstab gilt im Fahrerlaubnisrecht auch angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene ungeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 11 CE 17.1437 - juris).
  • VG Lüneburg, 06.04.2018 - 1 B 90/17

    Anordnungsgrund; Arzneimittelmissbrauch; Fahrerlaubnis; Neuerteilung

    Dieser strenge Maßstab gilt im Fahrerlaubnisrecht auch angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene ungeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 17.8.2017 - 11 CE 17.1437 -, juris Rn. 10).
  • VG Augsburg, 29.10.2021 - Au 7 E 21.1759

    Erteilung einer Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet oder nicht befähigt ist (BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 11 CE 17.1437 - juris Rn. 10 m.w.N.).
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